AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Hausverwaltung (nachfolgend „Verwalter“) und dem Auftraggeber (Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vermieter).
- Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Individuelle Vereinbarungen im Verwaltervertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Gegenstand des Vertrages ist die Verwaltung von Immobilien nach Maßgabe des abgeschlossenen Verwaltervertrages.
- Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Verwaltervertrag. Dieser kann insbesondere umfassen:
- kaufmännische Verwaltung
- technische Verwaltung
- rechtliche und organisatorische Betreuung
- Der Verwalter ist nicht zur Erbringung von Rechts- oder Steuerberatung verpflichtet, soweit dies gesetzlich unzulässig ist.
- Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
§3 Vertretungsmacht des Verwalters
- Der Verwalter ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages und der ihm erteilten Vollmacht im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu handeln.
- In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwendung von Schäden, ist der Verwalter berechtigt, notwendige Maßnahmen auch ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu treffen.
- Der Verwalter ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung einzuschalten.
§4 Pflichten des Verwalters
- Der Verwalter führt seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.
- Er ist verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren.
- Der Verwalter ist verpflichtet, über wesentliche Vorgänge zu informieren, soweit dies zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist.
§5 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Verwalter alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber sorgt für ausreichende finanzielle Mittel zur Bewirtschaftung der Immobilie.
- Beschlüsse, Weisungen und Entscheidungen des Auftraggebers sind rechtzeitig zu erteilen.
- Verzögerungen oder Schäden, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Verwalters.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Verwaltervertrag.
- Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand oder gemäß vereinbarter Preisliste berechnet.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Verwalter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse für zu erwartende Auslagen zu verlangen.
§7 Haftung
- Der Verwalter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur:
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
- begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
- Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung begrenzt.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§8 Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Verwaltervertrag.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- schwerwiegender Pflichtverletzung
- Zahlungsverzug des Auftraggebers
- nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses
- Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit keine strengere Form vereinbart ist.
§9 Abrechnung und Herausgabe von Unterlagen
- Nach Vertragsbeendigung erstellt der Verwalter eine Schlussabrechnung innerhalb einer angemessenen Frist.
- Verwaltungsunterlagen werden nach Begleichung sämtlicher offener Forderungen an den Auftraggeber oder den nachfolgenden Verwalter übergeben.
- Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen bleibt vorbehalten.
§10 Datenschutz
- Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
- Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung.
- Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Verwalters.
- Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Knudsen-Immobilien GmbH & Co. KG
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