AGB für Immobilienverwaltung - Knudsen-Immobilien

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Hausverwaltung (nachfolgend „Verwalter“) und dem Auftraggeber (Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vermieter).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. Individuelle Vereinbarungen im Verwaltervertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

 

§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Verwaltung von Immobilien nach Maßgabe des abgeschlossenen Verwaltervertrages.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Verwaltervertrag. Dieser kann insbesondere umfassen:
    • kaufmännische Verwaltung
    • technische Verwaltung
    • rechtliche und organisatorische Betreuung
  3. Der Verwalter ist nicht zur Erbringung von Rechts- oder Steuerberatung verpflichtet, soweit dies gesetzlich unzulässig ist.
  4. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

 

§3 Vertretungsmacht des Verwalters

  1. Der Verwalter ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages und der ihm erteilten Vollmacht im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu handeln.
  2. In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwendung von Schäden, ist der Verwalter berechtigt, notwendige Maßnahmen auch ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu treffen.
  3. Der Verwalter ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung einzuschalten.

 

§4 Pflichten des Verwalters

  1. Der Verwalter führt seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.
  2. Er ist verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren.
  3. Der Verwalter ist verpflichtet, über wesentliche Vorgänge zu informieren, soweit dies zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist.

 

§5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Verwalter alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Vollmachten rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber sorgt für ausreichende finanzielle Mittel zur Bewirtschaftung der Immobilie.
  3. Beschlüsse, Weisungen und Entscheidungen des Auftraggebers sind rechtzeitig zu erteilen.
  4. Verzögerungen oder Schäden, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Verwalters.

 

§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Verwaltervertrag.
  2. Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand oder gemäß vereinbarter Preisliste berechnet.
  3. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Der Verwalter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse für zu erwartende Auslagen zu verlangen.

 

§7 Haftung

  1. Der Verwalter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur:
    • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
    • begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftung für Vermögensschäden ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung begrenzt.
  5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

§8 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Verwaltervertrag.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    • schwerwiegender Pflichtverletzung
    • Zahlungsverzug des Auftraggebers
    • nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses
  4. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit keine strengere Form vereinbart ist.

 

§9 Abrechnung und Herausgabe von Unterlagen

  1. Nach Vertragsbeendigung erstellt der Verwalter eine Schlussabrechnung innerhalb einer angemessenen Frist.
  2. Verwaltungsunterlagen werden nach Begleichung sämtlicher offener Forderungen an den Auftraggeber oder den nachfolgenden Verwalter übergeben.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen bleibt vorbehalten.

 

§10 Datenschutz

  1. Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung.
  3. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

 

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Verwalters.
  3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

§12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
  2. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Knudsen-Immobilien GmbH & Co. KG

Kontaktinformationen:

Telefon: +49 151 61496991

E-Mail: Knudsen-immo@t-online.de

Anschrift: Am Busbahnhof 3, 24784 Westerrönfeld

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